Bodensee – Internationales Gewässer
Der Bodensee ist internationales Gewässer
Bodensee – Internationales Gewässer?! – Immer wieder erreichen uns Fragen – ob vor, während oder nach der Bodenseequerung: “Wo beginnt die Schweiz”, “sind wir jetzt schon in Österreich” “oder in Deutschland”, “wo ist denn die Grenze auf dem Bodensee?” Unsere Antwort lautet immer: Ja oder gibt’s nicht! 😉 Doch selten wird uns das geblaubt, da es solche grenzübergreifenenden Gebiet nur recht selten gibt auf der Welt. Auch hier ist der Bodensee ein wunderbares Beispiel, dass sowas ganz problemlos geht. Ganz problemlos? Schauen wir uns das mal an:
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Mit Ausnahme des Bereichs Untersee/Konstanzer Trichter existieren für den Bodensee keine Grenzverträge zwischen den drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Daher gilt die Seefläche als internationales Gewässer und ist nicht Teil der Staatsfläche der drei Länder. Allerdings gibt es mehrere Theorien darüber, wie ein Grenzverlauf im Bodensee aussehen könnte, erklärt das Schweizer “Tagblatt”:
Realteilungstheorie: Die Grenzen verlaufen in der Mitte des Sees und das Gewässer ist unter den Anrainerstaaten aufzuteilen. Einziger Verfechter dieser Theorie sei die Schweiz.
Kondominiumstheorie: Der See ist – mit Ausnahme eines Streifens am Ufer, dessen Breite allerdings nicht genau festgelegt ist – gemeinsames Hoheitsgebiet aller Uferstaaten. Diese Theorie vertritt Österreich.
Haldentheorie: Ein Teil der Kondominiumstheorie. Diese Theorie legt die Grenzlinie des besagten Uferstreifens, der zum jeweiligen Hoheitsgebiet des Uferstaats gehört, bei 25 Metern Wassertiefe fest.
Keine dieser Ideen sei jedoch völkerrechtlich anerkannt, betont Marten Breuer, Professor für öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung an der Universität Konstanz im Gespräch mit dem “Tagblatt”.
Zuständigkeit der Polizei ist klar geregelt
Während der Grenzverlauf im Untersee und beim Konstanzer Trichter durch Verträge aus dem 19. Jahrhundert geregelt sei und der Überlinger See als zu Deutschland gehörig gelte, sei die Grenzziehung im Obersee bis heute daher ungeklärt.
Das Gewässer hat mindestens zwei Gesichter, ein sanftes und ein wildes. Sobald die Warnleuchten blinken, ist Vorsicht angesagt. Sonst kann’s für Wassersportler teuer werden.
Aber auch ohne Grenzen sind die Zuständigkeiten der Behörden klar geregelt. Michael Behrendt, Leiter der Wasserschutzpolizeistation Friedrichshafen, sagt im Gespräch mit dem “Tagblatt”: “Es gibt keinen rechtsfreien Raum auf dem Bodensee.” Die fehlende Grenzziehung werde durch ein trilaterales Abkommen zwischen den Anrainerstaaten ersetzt: Dem “Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee”, das 1973 unterzeichnet wurde.
Quelle: schwäbische. de
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Schon aus diesen Erkenntnissen heraus, ist es unabdingbar, unsere Schwimmen zwingend an Land zu beenden. Erst dann ist eine Bodenseequerung, die immer länderübergreifend ist – egal welche der drei Bodenseequerungen man schwimmt – erfolgreich gefinisht.